In alten Mietverträgen wird häufig verlangt, dass die Wohnung renoviert werden muss. Nach neuester Rechtsprechung ist diese Verpflichtung jedoch nicht immer bindend. Im Zweifel sollten Sie einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt um Rat fragen. Sollten Sie die Wände Ihrer Wohnung in ausgefallenen Farben gestrichen haben, die eine erneute Vermietung erschweren, kann der Vermieter von Ihnen verlangen, diese in neutralen Farben zu überstreichen. Oder er kann es selbst veranlassen und die Erstattung der Kosten von Ihnen verlangen.
Greifswaldhelfer Wohnungsberäumung und Wohnungsübergabe aus einer Hand! Wir beräumen ihre Wohnung, ihren Keller, ihren Dachboden, ihre Garage, ihr Haus besenrein und kümmern uns um die Entsorgung. Kündigung der Wohnung, Abmeldung aller Medien, Durchführung der Vorabnahme, Instandsetzung laut Vorabnahme, Übergabe der Wohnung an den Vermieter. Tel.03834 504498