Ab 1.November 2015 muß der Vermieter binnen 14 Tage den Ein- bzw.Auszug bescheinigen. Für das Anmelden mit der Bescheinigung ist der Mieter verantwortlich! Gerade am Wochenende holten wir ein junges Mädchen , mit ihren Umzugssachen aus Hamburg. Wärend der langen Autofahrt kam das Gespräch auf ihren Mietvertrag, den sie nur einige Tage vorher unterschrieben hatte. Da es ,wie bei uns ja immer, besonders schnell gehen mußte denn sie war Nachrückerin an der Uni-Greifswald . Ja sagte sie, im Mietvertrag steht drin, dass Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden muß. Ja richtig, nur ab 1.November 2015 gibt es da eine Neuregelung , von der sie noch nichts wusste. Wir haben da einen sehr schönen Artikel gefunden! Bitte auch das Radiointerview beachten am Ende des Artikels
Greifswaldhelfer Wohnungsberäumung und Kleintransporte aus einer Hand! Wir beräumen ihre Wohnung, ihren Keller, ihren Dachboden, ihre Garage, ihr Haus besenrein und kümmern uns um die Entsorgung. Kündigung der Wohnung, Abmeldung aller Medien, Durchführung der Vorabnahme, Instandsetzung laut Vorabnahme, Übergabe der Wohnung an den Vermieter. Tel.03834 504498