Frühlingszeit ist Umzugszeit ! Lassen sie sich von unseren erfahrenen Mitarbeitern helfen. Bei all dem Stress bitte bei der Bezahlung darauf achten, dass meistens vom FA nur die Kosten angerechnet werden können wenn Sie über Konten gelaufen sind. Wir haben da einen sehr schönen Artikel gefunden! Die Steuerermäßigung setzt jedoch den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstituts voraus (§ 35 a Abs. 2 EStG). Solange ein bereits ergangener Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, kann der Steuerabzug auch rückwirkend beim Finanzamt beantragt werden.
Greifswaldhelfer Wohnungsberäumung und Wohnungsübergabe aus einer Hand! Wir beräumen ihre Wohnung, ihren Keller, ihren Dachboden, ihre Garage, ihr Haus besenrein und kümmern uns um die Entsorgung. Kündigung der Wohnung, Abmeldung aller Medien, Durchführung der Vorabnahme, Instandsetzung laut Vorabnahme, Übergabe der Wohnung an den Vermieter. Tel.03834 504498