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Wohnungsübergabe Tipps der Greifswaldhelfer!!

Ein paar Tipps, was jeder bei einer Wohnungsauflösung,Beräumung beachten sollte, egal ob im Todesfall oder einfach nur bei Umzug.

 

1.Mietvertrag nochmal genau ansehen,  Kündigungsfristen, was steht über Renovierung drin .

 

2.Wohnung kündigen,  bei Todesfall Sonderkündigungsrecht beachten.

 

3.Vorbesichtigung mit dem Vermieter oder einer beauftragten Person, wie genau soll die Wohnung laut Mietvertrag instandgesetzt werden,sehr sehr wichtig Vorabnahmeprotokoll!

 

4.So,  nun wissen Sie wie die Wohnung bei der Übergabe aussehen soll und bis wann alles erledigt sein muß.(manchmal gibt es die Möglichkeit durch schnelles Beräumen oder Auszug die Wohnung schon früher zu übergeben,  das spart Miete)

 

5.Nur bei Todesfall

Persönliche Sachen und Dinge, die Ihnen wichtig sind oder besonders wertvolle Stücke entnehmen oder verkaufen(Schmuck,Porzellan, Antiquitäten, Bilder u.s.w.)

Nicht an einen späteren Auflöser verkaufen, lieber selbst bei Händlern oder Auktionen versuchen. Der Ertrag kann dann später zum Bezahlen verwendet werden. Bei Anrechnung machen sie in jedem Fall Verlust!

 

6.Nun können Sie genau überelegen, was sollen die Profis tun und was tue ich selbst.

   (beräume ich allein, renoviere ich allein, übergebe ich allein)

 

7.Eine gute Firma ist in der Lage alle Aufgaben für Sie zu erledigen, das Beräumen, die Instandsetzung und auch die Übergabe an den Vermieter (Reinigung inbegriffen)

 

8.Vereinbaren Sie in jedem Fall bei der Nutzung einer Firma einen Vororttermin und lassen Sie sich ein detailiertes Angebot zu senden, alle Aufgaben sollten schriftlich festgehalten sein.

 

9.Bei einer Firma haben Sie auch den großen Vorteil, dass mit der Schlüsselübergabe alle Haftungen (Wasserschäden, Mängel bei der Übergabe) an die beauftragte Firma übergehen. Achten Sie auf den Versicherungsschutz der Firma.

So hat eine Beräumung allen Schrecken verloren. 

PS: Zuletzt sollten Sie von der Firma ein Schreiben mit folgenden Angaben erhalten.

Wann und an wen die Wohnung übergeben wurde, welche Medien mit welchen    Zählerständen abgemeldet wurden .

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