Nicht nur bei Todesfällen muss eine Wohnung beräumt werden, sondern sehr häufig auch bei Wegzug oder Umzug in eine altersgerechte Einrichtung oder Pflegeheim - noch schöner natürlich ins (weit entfernte) Haus der Kinder.
Oft ist es in den neuen Räumlichkeiten, aus Platzgründen, nicht möglich alle Sachen und Möbel unterzubringen, weshalb ein großer Teil zurück bleibt. Die zurückgebliebenen Sachen müssen beräumt und entsorgt werden. Die Wohnung muss an den Eigentümer zurück übergeben werden. Manchmal ist eine Instandsetzung oder die Beseitigung von Um- und Ausbauten notwendig um den alten Zustand der Wohnung wiederherzustellen.
All diese Aufgaben sind körperlich anstrengend und zeitlich sehr aufwendig. Darum gibt es die greifswaldhelfer, die diese Aufgaben gerne übernehmen. Ihnen damit Zeit zusätzliche Wege und körperliche schwerstarbeit ersparen.
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