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Tipp der Greifswaldhelfer,ab 1.Februar mehr Geld bei Umzug!

Ab 1.Februar erhöht sich der Pauschbetrag ,den Finanzamt oder Arbeitgeber bei einem berufsbedingten Umzug erstattet.

 Greifswaldhelfer.de

+49 (0)3834 504498

Wir haben hier diesen Link gefunden wo alles noch mal genau beschrieben ist.

Sehr wichtig und zu beachten!!

 
Die Steuerermäßigung setzt jedoch den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstituts voraus (§ 35 a Abs. 2 EStG). Solange ein bereits ergangener Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, kann der Steuerabzug auch rückwirkend beim Finanzamt beantragt werden.

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